Einzelbetreuung

Der im Antragsverfahren durch den LWL bewilligte Unterstützungsbedarf wird als aufsuchende Hilfe, in Form von Hausbesuchen und/oder gemeinsamen Aktivitäten, erbracht und richtet sich eng an den Erfordernissen des Alltags der Klient:innen aus. Die Hilfe kann daher alle Bereiche des alltäglichen Lebens umfassen. Unsere Betreuung reicht von der Begleitung zu Behördenterminen bis hin zur Anleitung im Haushalt. Der Umfang sowie die Art der Hilfestellung hängt von der betreuten Person, der individuellen Situation sowie der Zielsetzungen ab, die in der individuellen Teilhabeplanung erfasst wurde.

Da sich im Laufe der Zeit die Anforderungen an die individuelle Hilfe ändern können, sind auch die entsprechenden Unterstützungsmaßnahmen individuell anzupassen. Aus diesem Grund wird der Teilhabeplan in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Zu den Bereichen, in denen die Hilfestellung angesiedelt sein kann, zählen u.a. folgende:

  • Organisatorische und administrative Hilfen
  • Begleitung zu Behördenterminen
  • Hilfestellung beim Schriftverkehr mit Behörden
  • Unterstützung bei der Verwaltung der finanziellen Mittel
  • Anleitung im Rahmen der Haushalsführung
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Beratung bei der Gesundheitsfürsorge
  • Psychosoziale Hilfen
  • Alltags- und Krisenbewältigung
  • Umgang mit sich selbst und der eigenen Erkrankung
  • Unterstützung bei der sozialen Integration und Kommunikation mit Dritten
  • Hilfe beim Austragen und Aushalten von Konflikten
  • Unterstützung bei der Erweiterung und Festigung sozialer Kontakte
  • Hilfe bei der Erschließung von Arbeits- und Freizeitmöglichkeiten, etc.
  • etc.

Parallel zu den direkten Kontakten wird eine Verlaufsdokumentation geführt. Jeweils nach Ablauf des Zeitraums der Kostenzusage kann eine Verlängerung beim LWL beantragt werden. Hierzu wird gemeinsam mit dem Grundstein e.V. eine Teilhabeplanung erstellt, die dem LWL vorgelegt wird. In diesem Zusammenhang, wie auch zu jedem anderen Zeitpunkt, kann eine Änderung (Erhöhung oder Reduzierung) der Fachleistungsstunden beantragt werden. Ausschlaggebend ist hier die Veränderung des individuellen Hilfebedarfs.